Bei der Arthrose handelt es sich um eine Degeneration (Verschleiß) des Knorpels eines Gelenks, welches das altersübliche Maß übersteigt. Die Arthrose des oberen Sprunggelenkes betrifft den Knorpel des Sprungbeins (Talus) und der Sprunggelenksgabel (distales Schienbein (Tibia) und distales Wadenbein (Fibula)).
Die häufigste Ursache für die Arthrose des oberen Sprunggelenkes sind abgelaufene Verletzungen. Diese Arthrose wird als posttraumatische Arthrose bezeichnet. Weniger häufig sind primäre Arthrosen (ohne erkennbare Ursachen) oder sekundäre Arthrosen aufgrund anderer Ursachen wie rheumatoide Grunderkrankungen, Fehlstellungen oder Stoffwechselerkrankungen.
Die Beschwerden bei Arthrose des oberen Sprunggelenkes sind abhängig vom Ausprägungsgrad. In initialen Stadien klagen Patienten häufig über drückende Schmerzen im Bereich des oberen Sprunggelenkes. Diese Beschwerden sind vor allem belastungsabhängig und treten nach langer oder intensiver Belastung auf. Bei fortschreitender Degeneration des Knorpels kommt es dann zu einer Zunahme der Schmerzen (auch in Ruhe) und zu einer Einschränkung der Mobilität sowie der Lebensqualität. Die Schmerzen können in den Unterschenkel oder in den Fuß ausstrahlen. In endgradigen Stadien sind eine deutliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit des Sprunggelenkes und Fehlstellungen möglich.
Anamnestisch zeigt sich häufig ein langjähriger Verlauf mit einer Zunahme der Beschwerden. Viele Patienten berichten von einem vor Jahren stattgefundenen Trauma mit oder ohne knöcherne Verletzung. Die klinische Untersuchung zeigt in den Anfangsstadien nur eine milde Einschränkung der Beweglichkeit insbesondere der Dorsalextension (Bewegung des Fußes nach oben). Teilweise liegt eine Schwellung im Bereich der Knöchel vor. Mit zunehmender Degeneration kommt es zu einer fortschreitenden Bewegungseinschränkung und Schwellneigung sowie Fehlstellung des Gelenkes.
Das Röntgenbild des Sprunggelenkes in zwei Ebenen im Stand zeigt in ausgeprägten Fällen typische Arthrosezeichen im Sinne einer Gelenkspaltverschmälerung, einer subchondralen Sklerosierung, Anbau von Osteophyten (zusätzlicher Knochen) und Gelenkfehlstellungen. Spezialaufnahmen wie die Saltzman-Aufnahme können helfen die Rückfußachse zu beurteilen. In fortgeschrittenen Fällen und zur präoperativen Planung ist gegebenenfalls auch eine Schnittbildgebung in Form eines CT oder MRT erforderlich.
Die konservative Therapie des oberen Sprunggelenks ist insbesondere in den Anfangsstadien und bei nur geringen Beschwerden und guter Mobilität indiziert. Sie umfasst symptomatische Maßnahmen wie die Einnahme von Schmerzmitteln, Anpassung des Schuhwerks (überknöchelhoher Schaft), Schuhzurichtung (Sohlenzurichtung mit Abrollhilfe), physikalischen Maßnahmen und die Verwendung von knöchelstabilisierenden Orthesen. Die Injektion von Lokalanästhethika, Cortison oder Hyaluronsäure kann in Zusammenschau der Befunde in Einzelfällen indiziert sein.
Kommt es trotz Ausreizung der konservativen Maßnahmen zu einer Zunahme der Beschwerden, deutlichen Einschränkung der Mobilität und Lebensqualität und zu einer Fehlstellung des Gelenkes ist in Rücksprache mit einem Fußspezialisten die operative Versorgung des oberen Sprunggelenkes zu prüfen.
Für die operative Therapie der Arthrose des oberen Sprunggelenkes stehen grundsätzlich gelenkerhaltende und gelenkopfernde Verfahren zu Verfügung. Welches Verfahren für den Patienten verwendet wird hängt vom Ausmaß der Degeneration, dem Anspruch und dem Alter des Patienten sowie der Begleitpathologien (Fußfehlformen, Nebenerkrankungen) ab und sollte durch einen erfahrenen Fußspezialisten aufgezeigt werden.
Gelenkerhaltende Verfahren beinhalten beispielsweise die Abtragung von ventralen Osteophyten (Knochenanbauten). Die Abtragung kann in Schlüssellochtechnik (arthroskopisch) erfolgen und eine Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit erzielen. Bei Deformitäten im Bereich des oberen Sprunggelenkes können, wenn noch ein Restknorpel vorhanden ist, Achskorrekturen zu einer Verbesserung der Lastverteilung innerhalb des Sprunggelenkes führen und eine Linderung der Beschwerden bedingen. Diese Maßnahmen sind jedoch bei bereits fortgeschrittener Degeneration nur kurz- bis mittelfristig erfolgreich.
Diese genannten Maßnahmen sind bei sehr fortgeschrittenen Degenerationen mit deutlicher Einschränkung der Beweglichkeit nicht mehr möglich. Dann bietet sich ein gelenkopferndes Verfahren an. Dabei wird unterschieden zwischen einer Versteifung (Arthrodese) des Sprunggelenks oder einer Sprunggelenksprothese. Die Arthrodese des Sprunggelenkes bietet den Vorteil, dass es sich dabei um eine endgültige Behandlung handelt, d.h. dass bei erfolgreich versteiftem Gelenk keine weiteren Operationen im Bereich des oberen Sprunggelenkes erforderlich sind. Der Nachteil besteht vor allem in einer Beeinträchtigung des Gangzyklus durch die Stilllegung des Gelenkes. Die OSG-Prothese hingegen bietet den großen Vorteil des Erhalts der Beweglichkeit des Sprunggelenkes. Es ist jedoch anzumerken, dass eine Verbesserung der Beweglichkeit gegenüber dem Ausgangsbefund vor OP in der Regel nicht erzielt wird. Zudem hat die Prothese den Nachteil, dass sich diese im Laufe der Zeit lockern kann. Das Lockern der Prothese ist dann mit einer erneuten Operation verbunden, die sehr aufwendig ist (Prothesenwechsel oder Versteifung). Die Standzeit (Haltbarkeit)der Sprunggelenksprothesen ist bis heute noch nicht mit den guten Ergebnissen der Hüft- oder Kniegelenksprothesen zu vergleichen. Die Indikation und Behandlung mit einer Sprunggelenksprothese sollte durch einen erfahrenen Fußspezialisten erfolgen.
Nach gelenkerhaltender Operation des oberen Sprunggelenkesist eine schmerzadaptierte Vollbelastung möglich. Nach einer Versteifung (Arthrodese) des oberen Sprunggelenkes erfolgt die Nachbehandlung in einem Walker oder einer Gipsschiene für 6-8 Wochen. In dieser Zeit sollte eine Entlastung oder geringe Teilbelastung durchgeführt werden. Nach Röntgenkontrolle und ausreichender knöcherner Konsolidierung kann eine stufenweise Aufbelastung erfolgen. Individuell zu prüfen ist, ob eine Schuhmodifikation (Sohlenversteifung, Abrollhilfe) nötig ist. Das Nachbehandlungsschema nach Sprunggelenksprothesen-Implantation ist abhängig vom gewählten Prothesenmodell, dem Zugang und der Erfahrung des Operateurs und wird dementsprechend individuell festgelegt.